Allgemeine Geschäftsbedingungen SMAX-Smelt, Stand 01.01.2017

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle, auch künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen SMAX-Smelt und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Abgabe einer Bestellung schließt die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

2. Bestellungen / Anfragen

Bestellungen und Offertenanfragen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir SMAX-Smelt die Haftung für Fehler, die aus Missverständnissen entstehen, ab.

3. Preise und Versandkosten

Maßgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich exkl. MwSt, Porto und Verpackung in Schweizer Franken oder in der offerieren bzw. bestätigten Währung. Für Porto-, Transport- und Verpackungskosten werden unsere jeweils gültigen Pauschalzuschläge erhoben. Das Verpackungsmaterial wird in der Regel nicht zurückgenommen.

4. Lieferfrist

Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Für Logo- und Textsystem-Aufträge sowie für Digitaldrucke gelten je nach Umfang Lieferfristen von 2 bis 5 Arbeitstagen. Für Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart. Bei einer vereinbarten Anzahlung beginnt die Lieferfrist nach Eintreffen der Anzahlung bei SMAX-Smelt zu laufen.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Befindet sich der Besteller mit der Annahme in Verzug, lagert die zum Liefertermin fertig gestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns. Bei Serienproduktionen werden Mehr- und Minderlieferungen bis 10% der in Auftrag gegebenen Stückzahl vom Besteller akzeptiert. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

6. Kleinmengenzuschlag

Bei Bestellungen unter CHF 30.- Nettowarenwert, behalten wir SMAX-Smelt uns vor den fehlenden Differenzbetrag bis 30.- zusätzlich zuverrechnet.

7. Mängelrüge

Der Besteller hat uns SMAX-Smelt jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Vor einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren. Geht bei uns SMAX-Smelt innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

8. Garantie und Haftung

Verursachen Umwelteinflüsse Schäden an unseren Produkten, ist die Haftung von SMAX-Smelt dafür sowie für allfällige Folgeschäden wegbedungen. Sollte ausnahmsweise ein Mangel eintreten, so räumt der Kunde von SMAX-Smelt das Recht ein, die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern. Erst in 2. Priorität darf der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Ware wird nur dann kostenfrei zurückgenommen, wenn dem Besteller weder Ersatz oder Verbesserung der Ware noch eine Preisminderung billigerweise zugemutet werden kann.

9. Urheber- oder Reproduktionsrechte

Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung von SMAX-Smelt ist ausgeschlossen.

10. Zahlungen

Zahlung innert 15 Tagen netto ohne Skontoabzug. SMAX-Smelt ist berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zu verlangen. WIR-Zahlungen werden keine akzeptiert. Je nach Auftragsart behalten wir uns vor, folgende Zahlungsweise zu verlangen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Teilablieferung und 1/3 15 Tage nach erfolgter restlicher Rechnungsstellung. Zudem kann SMAX-Smelt auch Barzahlung oder Zahlung innert 30 Tagen netto ohne Skontoabzüge verlangen.

11. Kontroll- und Prüfdokumente/ Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Kopien, Dateien usw.) in jedem Fall unverzüglich auf Fehler zu überprüfen, diese mit dem „Gut zum Druck“ und allfälligen Korrekturanweisungen versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Bei Stillschweigen auf eine seitens SMAX-Smelt übermittelten Bestätigung gilt diese als innert der durch die Notwendigkeit der Auftragsabwicklung bestimmten oder einer ausdrücklich gesetzten Frist als genehmigt. SMAX-Smelt haftet nicht für vom Kunden übersehene Mängel. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden umgehend schriftlich bestätigt werden, ansonsten können keine Rechtswirkungen abgeleitet werden.

12. Haftungsbeschränkungen

SMAX-Smelt als auch ihre Erfüllungsgehilfen haftet dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen. Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt SMAX-Smelt keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmäßig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von SMAX-Smelt nicht übernommen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. SMAX-Smelt ist berechtigt, eine Kopie der Ursprungsdateien für Zwecke der Bearbeitung anzufertigen. Bezüglich Inhalten, Spracheigenschaft oder Grammatik, etc. in den Unterlagen, die SMAX-Smelt vom Kunden geliefert werden, übernimmt SMAX-Smelt keine Haftung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Kreisgericht Rheintal. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Der Besteller bestätigt, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Er akzeptiert sie unter Einschluss der Gerichtsstandsvereinbarung als Bestandteil des mit SMAX-Smelt abgeschlossenen Vertrages.